Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder an den kidz-in-motion Feriencamps und der kidz-in-motion GmbH. 

 

 

2. Teilnahmevoraussetzungen:

Alle Kinder, die in den Jahren 2018 bis 2011 geboren sind und deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an einer sport- und bewegungsorientierten Betreuung zulässt, sind für die Feriencamps von kidz-in-motion 2024 teilnahmeberechtigt. Sollte von Seiten der Verantwortlichen der kidz-in-motion GmbH berechtigte gesundheitliche Bedenken geäußert werden, kann eine Teilnahme ausgeschlossen werden. Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Krankheiten und Einschränkungen der Kinder müssen bei der Anmeldung vor dem Beginn der Betreuungszeit mitgeteilt werden.

 

 

3. Anmeldung / Zahlungsmodalitäten:

Die Teilnahmegebühr für einen Camp-Platz beträgt im Kalenderjahr 2024 pro Kind und Woche 230,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Die Anmeldung erfolgt über ein online-Anmeldeformular auf der Homepage www.kidz-in-motion.de. Dieses Formular ist von einem Erziehungsberechtigten des anzumeldenden Kindes auszufüllen, die Anmeldung ist nach Zahlungseingang auch ohne Original-Unterschrift rechtsgültig. Bei der Anmeldung wird die angegebene E-Mail Adresse zur Anmeldung zum von kidz-in-motion Newsletter gespeichert.

 

Nach Übermittlung der online-Anmeldung erhält der Erziehungsberechtigte innerhalb von 2 Tagen eine Eingangsbestätigung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Das Versenden dieser Eingangsbestätigung führt zum gültigen Vertrag. Der damit fällige Teilnahmebeitrag (bzw. bei Bezuschussung durch einen Arbeitgeber der verminderte Eltern-Anteil) ist binnen 10 Werktagen nach Anmeldung auf die in der E-Mail genannte Kontoverbindung zu überweisen.

 

Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen vor Camp-Start, ist der fällige Teilnahmebeitrag innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen. Sollte der Teilnahmebeitrag innerhalb dieser Fristen nicht überwiesen werden, behält sich die kidz-in-motion GmbH vor, den Camp-Platz nach Ablauf der Frist an ein anderes Kind zu vergeben.

 

Nach Zahlungseingang des Betrages auf dem Konto der kidz-in-motion GmbH erhält der Erziehungsberechtigte innerhalb von ca. zwei Wochen einen Zahlungsbeleg (Steuerbeleg) an die in der online-Anmeldung angegebene E-Mail Adresse. 

 

 

4. Stornierung durch die Erziehungsberechtigten:

  • Wird eine Anmeldung storniert, die noch nicht bezahlt wurde, storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro fällig.
  • Wird eine bereits bezahlte Anmeldung bis zu 12 Wochen vor Camp-Beginn storniert, erfolgt eine Erstattung von 200,00 Euro.
  • Wird eine bereits bezahlte Anmeldung bis zu 8 Wochen vor Camp-Beginn storniert, erfolgt eine Erstattung von 150,00 Euro.
  • Wird eine bereits bezahlte Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Camp-Beginn storniert, erfolgt eine Erstattung von 100,00 Euro.
  • Wird eine bereits bezahlte Anmeldung später als eine Woche vor Camp-Beginn storniert, ist eine Erstattung der Camp-Gebühr nicht mehr möglich.

Alle genannten Beträge beinhalten 19% Umsatzsteuer.

 

 

5. An- und Abreise:

Die An- und Abreise zum Camp erfolgt in eigener Verantwortung. kidz-in-motion ist nicht verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zu informieren, sofern ein Kind nicht zum Camp erscheint. 

 

Ist  vorgesehen, dass das Kind selbstständig und ohne Begleitung den Weg nach Hause antritt, müssen die Erziehungsberechtigten dafür vorab die Erlaubnis erteilen. Dies geschieht im online-Anmeldeformular oder wird vor Ort schriftlich mitgeteilt.

 

 

6. Camp-Ausschluss:

Bei sehr unsportlichem und unsozialem Verhalten kann ein Kind aus dem Camp ausgeschlossen werden. Dazu gehören u.a. Gewaltanwendung gegen andere Kinder, andauerndes Stören, wiederholtes, undiszipliniertes Verhalten oder mutwilliges Zerstören von Sport- und Spielgeräten. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages ist bei Camp-Ausschluss nicht möglich.

 

 

7. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter:

kidz-in-motion behält sich das Recht vor, einzelne Camps abzusagen, sollten weniger als 20 Teilnehmer angemeldet sein. Ist die Durchführung der Feriencamps aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Pandemie) oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung der Trainer*innen/Betreuer*innen) nicht möglich, ist die kidz-in-motion GmbH berechtigt, das Feriencamp abzusagen. Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Fall umgehend informiert. Der Teilnahmebeitrag wird in den genannten Fällen in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

 

 

8. Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Nimmt das Kind an der Camp-Woche nicht oder nicht komplett teil, obwohl die kidz-in-motion GmbH zur Vertragserfüllung fähig ist, gibt es keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr an den Kunden.

 

 

9. Haftungsausschluss:

  • Die kidz-in-motion GmbH schließt jegliche Haftung für sich, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
  • Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei der Anfahrt sowie während des Camps wird nicht gehaftet.
  • Wenn das Kind Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, werden deren Erziehungsberechtigte zum Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen herangezogen.
  • Die kidz-in-motion GmbH haftet nicht für sämtliche Fremdleistungen (Verpflegung, Veranstaltungen, Programmbestandteile, öffentlicher Nahverkehr und  Bus- und Bahnfahrten etc.).

 

10. Versicherungen: 

Voraussetzung zur Teilnahme am Camp ist eine eigene Krankenversicherung. Auftretende Verletzungen oder Erkrankungen der Teilnehmer oder ein Krankentransport sind durch die eigene Krankenversicherung abgedeckt. 

 

Die kidz-in-motion GmbH empfiehlt allen Eltern teilnehmender Kinder den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Deckung von Haftungsschäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden) und einer privaten Unfallversicherung. 

 

 

11. Fotos und Veröffentlichungen:

Auf dem Online-Anmeldebogen können die Erziehungsberechtigten der Veröffentlichung von Fotos zustimmen. Die kidz-in-motion GmbH darf bei Zustimmung Fotos von ihrem Kind machen und verarbeiten und diese Fotos auf der Webseite und auf Werbemitteln wie z.B. Flyern, dem Youtube-Kanal, XING, Linkedin und auf Instagram und auf der Facebook-Seite von kidz-in-motion sowie Presse- und Medienbeiträgen veröffentlichten.

 

Die kidz-in-motion GmbH versichert Sensibilität und Achtsamkeit bei der Verwendung von Fotos, auf denen teilnehmende Kinder abgebildet sind. Die kidz-in-motion GmbH wird sorgfältig darauf achten, dass die Abbildungen die Würde und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen schützen. Das gilt ebenso für Fotos der Teilnehmer*innen der family & friends – Spiele-Nachmittage. 

 

 

12. Newsletter: 

Mit der online-Anmeldung erkläre ich mich damit einverstanden, dass die kidz-in-motion GmbH meine E-Mail-Adresse verwenden darf, um mir E-Mail-Newsletter mit Informationen zu der Ferienbetreuung, Bewerbung des Angebotes zuzusenden. Mir ist bewusst, dass der Newsletter-Versand entsprechend der Datenschutzbestimmungen  Datenschutzerklärung  erfolgt. Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig ist und ich sie jederzeit durch einfache Erklärung (per E-Mail an ferien@kidz-in-motion.de oder per Post an kidz-in-motion GmbH, Köhlbrandtreppe 1, 22767 Hamburg), durch das Anklicken des Abbestelllinks in jeder Newsletter-E-Mail oder hier Link zur Abmeldung für die Zukunft widerrufen kann.

 

 

13. Urheberrechte:

Die Unterlagen von kidz-in-motion sind urheberrechtlich geschützt. 

 

 

14. Datenschutz::

Es gilt die Datenschutzerklärung der kidz-in-motion GmbH.

 

 

15. Schlussbestimmungen:

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle der ungültigen Bestimmung eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen in Schriftform festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz in Hamburg. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Hamburg vereinbart.





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Kim Richter

Dagmar Richter

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