Krankenkassen erstatten Teile der Kursgebühren!
Von der "Zentrale Prüfstelle Prävention" nach § 20 zertifiziert!
Wir haben in unserem Hamburger Sportcamp in den Frühjahrsferien 2024 auf der tollen Sportanlage mit Dreifeldsporthalle und Kunstrasenplatz im Alten Teichweg unseren ersten nach §20 ZPP zertifizierten Präventionskurs durchgeführt. Die Kinder bekamen danach ihren Bewegungsführerschein und die Eltern eine Teilnahmebescheinigung, die sie bei ihrer Krankenkasse zwecks Erstattung einreichen konnten. Und es klappt:
"Hier eine kurze Rückmeldung für euch: Ohne Beanstandung hat uns die Techniker Krankenkasse 75 Euro erstattet. Ich wünsche euch allen schöne Ostern..."
"Vielen Dank für die Teilnahmebestätigung. Unsere Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse, hat uns 75 Euro erstattet."
Wir planen, in allen 5-Tage-Campwochen der Sommer- und Herbstferien 2024 diese Kurse mit unserem Team aus zertifizierten Kursleitern spielerisch in den Camp-Alltag (z.B. morgens beim Warmup) zu integrieren. Gesetzliche Krankenkassen erstatten dann i.d.R. für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren einen Teil der Camp-Gebühren. Voraussetzung ist, dass sie an mindestens 4 von 5 Camp-Tagen teilgenommen haben.
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